VwGH 6.7.2016, Ro 2015/08/0012
§ 18a iVm § 669 Abs 3 ASVG
Die Revisionswerberin beantragte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) am 29.12.2013 die Anerkennung einer Selbstversicherung in der PV für die Pflege ihres behinderten Kindes gem § 18a ASVG und zwar rückwirkend für die Jahre 1988 und 1989. Die PVA lehnte die Selbstversicherung mit der Begründung ab, dass die Arbeitskraft der Revisionswerberin durch die Pflege ihres behinderten Kindes nicht gänzlich beansprucht wurde.