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Replik zur Anmerkung von Goricnik zu Warter, Anspruch des Betriebsrates auf Mitteilung von Arbeitnehmer:innendaten (Anm zu OGH 17.1.2025, 6 ObA 2/23x), DRdA 2025/48

KorrespondenzJohannes WarterDRdA 2026, 147 Heft 2 v. 15.4.2026

Zunächst möchte ich mich bei Goricnik für seine Anmerkungen bedanken. Sie tragen wesentlich zur Präzisierung der Diskussion bei. Datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Arbeitsverhältnis werden - gemessen an ihrer praktischen Relevanz - in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung bislang ohnehin zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Inhaltlich ist vorweg festzuhalten, dass die bestehenden Differenzen weniger grundlegend sind, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Sie betreffen einerseits die Abgrenzung des Verarbeitungsbegriffs und andererseits eine Wertungsfrage. Beim letzten Punkt (Art 88 DSGVO und ArbVG) habe ich mich tatsächlich verkürzt und deshalb missverständlich ausgedrückt. Das werde ich gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals richtigstellen.

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