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Anmerkung zu Warter, Anspruch des Betriebsrates auf Mitteilung von Arbeitnehmer:innendaten (Anm zu OGH 17.1.2025, 6 ObA 2/23x), DRdA 2025/48

KorrespondenzWolfgang GoricnikDRdA 2026, 146 Heft 2 v. 15.4.2026

Vorauszuschicken ist, dass Warter für seine ausführliche Besprechung zu danken ist, insb für seine klare Sprache (zB das schöne Bild von der "Architektur der betrieblichen Mitbestimmung") und für seine dezidierte(n) Meinung(en). Gerade wegen seiner diesbezüglichen Meinungsstärke "fordern" mich drei seiner datenschutzrechtlichen Aussagen zu einer Anmerkung im besten Sinne eines wissenschaftlichen Diskurses auf.

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