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Der Kollektivvertrag im Spannungsverhältnis zwischen Kollektivvertragsautonomie und individuellen Grundrechten

AbhandlungenElias FeltenDRdA 2026, 105 Heft 2 v. 15.4.2026

Die Frage, ob die Kollektivvertragsparteien bei ihren Verhandlungen bzw in Bezug auf ihre Verhandlungsergebnisse gänzlich frei sind oder aber verfassungsgesetzliche Gewährleistungen zu beachten haben, scheint im Prinzip hinlänglich klar und ausdiskutiert zu sein. Das gilt jedoch nur vordergründig. Denn so vital bisher die Diskussion in Bezug auf den Gleichheitssatz ist, so unklar ist die Reichweite und Intensität der Bindung der Kollektivvertragsparteien an die Freiheitsrechte Einzelner. Der vorliegende Beitrag spürt daher dem Spannungsverhältnis zwischen Kollektivvertragsautonomie und individuellen Grundrechten nach.

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