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Der Tarifvertrag im Spannungsverhältnis zwischen Tarifautonomie und individuellen Grundrechten

AbhandlungenLena Rudkowski*)*)Die Autorin ist Professorin für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Verschriftlichte Fassung des am 4.12.2025 in Salzburg auf der Tagung "Die kollektiven Mächte im Arbeitsleben" gehaltenen Vortrags.DRdA 2026, 97 Heft 2 v. 15.4.2026

Mit seinem "Nachtzuschlags"-Beschluss hat das BVerfG am 11.12.2024 vorerst einen Schlusspunkt unter eine Diskussion gesetzt, die geradezu zu den "Klassikern" des deutschen Kollektivarbeitsrechts zählt – die Grundrechtsbindung der Tarifparteien. Nach Auffassung des BVerfG ist zwar Tarifautonomie kollektiv ausgeübte Privatautonomie, jedoch sind die Tarifparteien bei der Tarifnormsetzung "jedenfalls" an den Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) gebunden.

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