Im Beitrag geht es um die sozialversicherungsrechtliche Behandlung "atypischer" Beschäftigungsverhältnisse, also solcher von sehr kurzer Dauer oder unregelmäßiger bzw wechselnder Intensität, dargestellt anhand zweier Leitentscheidungen des VwGH zu schwer verunfallten Sportlern (Skispringer, Motocrossfahrer). Primär stellt sich die Frage, ob derartige Beschäftigungen die Zugehörigkeit zum pflichtversicherten Personenkreis nach sich ziehen.

