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Heilmittel: Versorgungsanspruch und Ökonomiegebot

AbhandlungenMichaela Windisch-GraetzDRdA 2025, 359 Heft 5 v. 15.10.2025

In der österreichischen KV versicherte Personen haben im Versicherungsfall der Krankheit Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese umfasst gem § 133 Abs 1 ASVG ua ärztliche Hilfe und Heilmittel. Gem § 133 Abs 2 ASVG hat die Krankenbehandlung ausreichend und zweckmäßig zu sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dem dieser Formulierung inhärenten Wirtschaftlichkeitsgebot wird durch verschiedenste Kostendämpfungsinstrumentarien Rechnung getragen. Für den Bereich der Heilmittelversorgung enthält der Erstattungskodex zentrale Mechanismen zur Dämpfung der Kosten für Arzneimittel. Es entspricht jedoch hL und Rsp, dass der Erstattungskodex den gesetzlichen Anspruch des Versicherten auf notwendige Heilmittel gem § 133 Abs 2 ASVG nicht beschränken kann.1)1)OGH 7.3.2006, 10 ObS 22/06t mwN, OGH 23.10.2012, 10 ObS 104/12k; VfGH 938/2010, VfSlg 19.773; Drs/Jobst, Leistungsanspruch auf Heilmittel (Medikamente) in der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich, SozSi 2016, 356; Seyfried in Sonntag (Hrsg), ASVG16 (2025) § 351c ASVG Rz 4; Schrattbauer/Rebhahn in Mosler/Müller/Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm § 351c ASVG (Stand 1.3.2020, rdb.at) Rz 5.

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