Manz Verlag, Wien 2023
XX, 306 Seiten, broschiert, € 64,–
Das Europäische Parlament und der Rat verhandeln derzeit die bereits im Jahr 2021 vorgeschlagene Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (COM[2021] 762 final). Kernstück des Richtlinienvorschlags, der innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten umgesetzt werden muss, ist die Einführung einer widerleglichen, gesetzlichen Vermutung. Gem Art 4 ist das Vertragsverhältnis zwischen einer digitalen Arbeitsplattform und einer Person, die Plattformarbeit für diese Plattform erbringt, als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, wenn die Plattform gegenüber dieser Person Kontrolle in einer bestimmten Art und Weise sowie Intensität ausübt. Art 4 Abs 2 sieht in diesem Zusammenhang vier Kontrollmerkmale vor, von denen zwei erfüllt sein müssen, damit die gesetzliche Vermutung, die in weiterer Folge in allen einschlägigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gilt, greift. Der Unionsgesetzgeber geht damit einen neuen, bisher noch nie beschrittenen Weg. Das Ziel dieser gesetzlichen Vermutung ist, Rechtssicherheit über den Status von Plattformarbeiter:innen zu schaffen (siehe die Begründung des Richtlinienvorschlags, COM[2021] 762 final).