Neue technologische Möglichkeiten verändern unser Leben und unsere Gesellschaft. Diese Entwicklungen machen auch vor Gesundheitsleistungen nicht halt. Die Leistungserbringung über Internet, App oder mittels anderer technischer Hilfsmittel ist aus rechtlicher Sicht deshalb besonders interessant, da das Ärztegesetz (ÄrzteG) (wie im Übrigen auch andere berufsrechtliche Gesetze) eine unmittelbare Berufsausübung vorsieht. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Unmittelbarkeit der Leistungserbringung im ÄrzteG und arbeitet die vorliegende Literatur und Judikatur auf, analysiert die Gesetzeslage de lege lata und bringt zudem einen neuen dogmatischen Begründungsvorschlag für die Argumentation der hA, wonach nur nicht ausschließliche Fernbehandlungen dem Unmittelbarkeitsgebot entsprechen.