Die Entscheidung "Maksimovic" des EuGH verstärkt das Unbehagen mit dessen, bereits vielfach kritisierter Rsp: Können seine Prüfschemata für Maßnahmen, die die Marktfreiheiten berühren, nach dem Wandel der Wirtschaftsgemeinschaft(en) in eine politische Union unverändert bleiben? Können diese Freiheiten überhaupt durch nicht-diskriminierende Regelungen des Verwaltungsstrafrechts beeinträchtigt werden? Zudem zeigen sich Probleme des Vorabentscheidungsverfahrens in neuer Deutlichkeit.