Die erste VO, mit der (sekundärrechtlich) AN-Freizügigkeit verwirklicht wurde, jährte sich 2018 zum 50. Mal.1) Bei einem solch runden Geburtstag ist es üblich, eine Bestandsaufnahme zu machen. Klarerweise kann und muss AN-Freizügigkeit aus vielen Perspektiven betrachtet werden (siehe dazu alle anderen Abhandlungen in diesem Heft). In diesem Beitrag sollen einige Aspekte der AN-Freizügigkeit beleuchtet werden, die (idR) unmittelbar relevant für den Arbeitsmarkt sind bzw waren oder auch sein werden. Es soll untersucht werden, welche Aspekte der AN-Freizügigkeit, die primär den österreichischen Arbeitsmarkt betreffen, rechtlich relevant und (politisch) bedeutsam sind.