Am 28.6.2018 wurden nach langen Verhandlungen Änderungen der Entsende-Richtlinien beschlossen. Diese sollen negative Auswirkungen der Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit eindämmen, ohne selbst aber an der Grundfreiheit der Dienstleistungsfreiheit allzu heftig zu rütteln. Die RL ist bis zum 30.6.2020 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Dann wird sich zeigen, welche Auswirkungen die vorgenommenen Änderungen tatsächlich haben.