Der Vortrag behandelt die Frage, ob aus unionsrechtlicher Sicht die Leistungen nach dem deutschen SGB II als besondere beitragsunabhängige Geldleistungen und/oder Sozialhilfe bzw als Unterstützung für den Zugang zum Arbeitsmarkt einzustufen sind. In der Folge werden das Gleichbehandlungsgebot und der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des Art 24 Abs 2 der Freizügigkeits-RL angesprochen, ebenso wie die Rolle eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts als Voraussetzung für das Recht auf Gleichbehandlung und der Anwendungsbereich der Grundrechtecharta.