Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der jüngeren Rsp des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) auf das Streikrecht in Österreich. Wesentliche Konsequenz ist die Aufgabe des Konzepts bloßer Streikfreiheit. Die Koalitionsfreiheit hat aber auch Auswirkungen im Verhältnis zwischen den gesetzlichen und freiwilligen Interessenvertretungen, so zB bei der Zusammensetzung des Bundeseinigungsamtes und bei Eingriffen des (Verfassungs-)Gesetzgebers in kollektivvertragliche Regelungen von Koalitionen.