Bei der Frage, inwieweit der Gesetzgeber in sozialrechtliche Ansprüche oder Anwartschaften eingreifen kann und darf, handelt es sich um eines der aktuellsten und spannendsten Grundsatzthemen, die das Sozialrecht zu bieten hat. Da es dafür keine Regelungen gibt, sondern derartige Eingriffe vom österreichischen VfGH vor allem an einem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abgeleiteten Vertrauensschutz gemessen werden, sind die Möglichkeiten und Grenzen für solche Maßnahmen vielfach unklar. Der vorliegende Beitrag versucht aus einer sozialrechtlichen Perspektive, manche dieser Unklarheiten zu verringern.