Die Diskussion um Sozialleistungen – welcher Natur auch immer – für "ökonomisch inaktive" UnionsbürgerInnen begleitet uns nun schon mehrere Jahre. Lange Zeit war unklar, ob Österreich insb die Ausgleichszulage auch UnionsbürgerInnen gewähren muss, die nicht in Österreich erwerbstätig waren bzw jedenfalls kein Daueraufenthaltsrecht gem Art 16 UnionsbürgerInnen-RL1) erworben haben. In zwei Urteilen hat der EuGH sich mit dieser Thematik befasst. Während auch das erste Urteil (Rs Brey) noch Fragen aufwarf, hat es der EuGH geschafft, mit dem kurz darauffolgenden zweiten Urteil (Rs Dano) die Verwirrung noch größer zu machen. Das Verhältnis dieser beiden Urteile bleibt auch nach wiederholtem Lesen unklar. Im Folgenden soll daher versucht werden, die konkreten Auswirkungen dieser Urteile auf die österreichische Rechtslage zu erörtern.