Zwei Erkenntnisse des EuGH aus der letzten Zeit haben in der Praxis zu einer erheblichen Verunsicherung bei der Urlaubsberechnung geführt. Die Anpassung bereits erworbener Urlaubsansprüche an ein verringertes Beschäftigungsausmaß verstoße demnach als Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter gegen das Unionsrecht. Damit geraten Grundpfeiler des österreichischen Urlaubsrechts ins Wanken. Dieser Beitrag versteht sich als Schadensanalyse, die nicht nur die systemischen Differenzen zwischen nationalem und europäischem Urlaubsverständnis darstellen, sondern auch den (letztlich überschaubaren) Umfang des bestehenden Adaptionsbedarfes aufzeigen soll.