Seit 1.5.2010 sind Leistungen der sozialen Sicherheit bei AN, die innerhalb der EU zu- und abwandern, gemäß der VO (EG) 883/2004 zu bemessen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet Fragestellungen in Zusammenhang mit der Bemessung des Arbeitslosengeldes und des Weiterbildungsgeldes an der Schnittstelle von Europarecht und Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG). Während der VwGH mit dem Erk vom 10.9.2014, 2012/08/0239, hinsichtlich der Bemessung des Arbeitslosengeldes einige Klarstellungen getroffen hat, wirft die Bemessung des Weiterbildungsgeldes weiterhin Fragen auf.