EuGH 4.12.2014 C-413/13 FNV Kunsten Informatie en Media
Art 101 AEUV
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass tarifvertragliche Bestimmungen über Mindestentgelte für selbständige Dienstleistungserbringer, die einer Tarifvertragspartei für AN angehören und die für einen AG die gleiche Tätigkeit ausüben, wie die bei diesem AG angestellten AN, vom Kartellverbot des Art 101 Abs 1 AEUV ausgenommen sind, wenn die Leistungserbringer "Scheinselbständige" sind, dh sich in einer vergleichbaren Situation wie die AN befinden. Es ist Sache des vorliegenden Gerichts, dies zu prüfen.