Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 (BGBl I 2013/67) wurde durch § 11a AVRAG die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer Bildungsteilzeit geschaffen. Gleichzeitig wurde als neue Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in § 26a AlVG das Bildungsteilzeitgeld eingeführt. Beide Bestimmungen sind mit 1.7.2013 in Kraft getreten.