Im Juli 2012 wurde ein Entwurf für eine Novelle zum Gleichbehandlungsrecht übermittelt. Im November 2012 konnte man den Medien ein Scheitern dieses Entwurfes entnehmen. Im Juni 2013 wurden nun doch Teile der ursprünglichen Novelle mit Inkrafttreten am 1.8.2013 beschlossen.1) Als deren Ziele werden die Umsetzung der Selbständigen-GleichbehandlungsRL,2) die Verbesserung und Klarstellung des Instrumentariums zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) und die Verkürzung der Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK) genannt.3) Der folgende Beitrag stellt die bedeutendsten Eckpunkte dieser Novelle vor.