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Vollständige Ablösung des Veräußerer-KollV durch Betriebsübergang?1)1)Siehe dazu den Besprechungsaufsatz von H. Schneller in diesem Heft S 3 ff.

Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenDRdA 2011/9DRdA 2011, 67 Heft 1 v. 1.2.2011

§§ 3 und 4 AVRAG

§ 8 ArbVG

Auch im Falle eines Kollektivvertrags-(KollV-)wechsels kraft Betriebsübergangs ist eine vollständige Ablösung des Veräußerer-KollV durch den Erwerber-KollV anzunehmen.

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