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Meniskusverletzung als Berufskrankheit bei einem Hausbesorger?

Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenRudolf MüllerDRdA 2011/1DRdA 2011, 25 Heft 1 v. 1.2.2011

§ 177 ASVG

Nr 25 der Anlage 1 zum ASVG

1. Die Verwendung des Begriffs "regelmäßig" in Anlage 1 zum ASVG (Berufskrankheitenliste) bewirkt, dass die Intensität der Einwirkungen auf den Meniskus bei Bergleuten und "anderen Personen" vergleichbar sein muss. Auch wenn nicht das Wort "überwiegend" verwendet wird, so drückt der Begriff "regelmäßig" doch ein häufiges Immer-Wiederkehren der Zwangsarbeitshaltung aus.

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