Die Honorierung der Vertragsärzte ist notwendiger Bestandteil eines Gesamtvertrages und gehört zu den besonders kontroversen Themen des Vertragspartnerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung (KV). Der Beitrag stellt deren Verständnis des Gesetzgebers der ASVG-Stammfassung, die sich davon entfernende Diskussion ab 1987, samt Niederschlag in zweifelhaften Entscheidungen der Bundesschiedskommission (BSK) und des OGH, dar, sowie die Konsequenzen des nunmehr1) erfolgten Eingriffs des Gesetzgebers.