Mit dem am 1.7.2004 in Kraft getretenen BG (BGBl I 2004/66) wurden die Antirassismusrichtlinie(-RL), die Gleichstellungsrahmen-RL und die geänderte Gleichbehandlungs-RL umgesetzt, indem ein neues BG über die Gleichbehandlung (GlBG) erlassen und das bisherige BG über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben in ein BG über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G) umbenannt und geändert wurde. Die nachfolgenden Ausführungen zu den Neuregelungen und Umsetzungsmängeln sowie deren Folgen beschränken sich auf den Bereich der Arbeitswelt.