Am 16.6.2004 wurde vom Nationalrat ein "Arbeitsmarktreformgesetz 2004" (BGBl I 2004/77) beschlossen, dessen wichtigster Inhalt eine Neufassung der sog "Zumutbarkeitsbestimmung" des § 9 AlVG 1977 darstellt. Im Folgenden sollen die ab 1.1.2005 geltenden neuen Regeln für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines neuen Arbeitsverhältnisses für Arbeitsuchende und damit die Regelungen für die Beurteilung der "Arbeitswilligkeit" als einer der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung genauer dargestellt und einer arbeitsmarktpolitischen Würdigung unterzogen werden.