Fragen der Versicherungspflicht bzw die Abgrenzung Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag sind in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Entscheidungen.
Im Folgenden wird eine Entscheidung des BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) dargestellt,1) die die Versicherungspflicht eines Vortragenden an einer Fachhochschule betrifft.