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Zur Anwartschaftsübertragung in Pensionskassen*)*)Die zwei Abhandlungen dieses Heftes (siehe auch B. Schwarz 240) beleuchten ein hochaktuelles Problem des Betriebspensionsrechts, nämlich die Übertragung von Direktzusagen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse, von zwei gegensätzlichen Standpunkten. Die durch die Kapitalmarktentwicklung der letzten Jahre bedingten, oft beträchtlichen Kürzungen der auf einer derartigen Übertragung beruhenden Betriebspensionen haben eine Zahl derzeit noch anhängiger arbeitsgerichtlicher Verfahren ausgelöst.
Entsprechend der Zielsetzung von DRdA, im Rahmen der wissenschaftlichen Auseinandersetzung Fragen des Arbeits- und Sozialrechts in einer Form zu behandeln, die sowohl theoretisch als auch praktisch in diesen Fachgebieten Tätige anspricht, hält es die Herausgeberin für angebracht, zu diesem interessenpolitisch besonders wichtigen Thema auch unterschiedliche Positionen zu publizieren.

AbhandlungenGeorg GriesserDRdA 2003, 235 Heft 3 v. 1.6.2003

Die Übertragung von Pensionsanwartschaften auf Grund direkter Leistungszusagen in Pensionskassen wirft verschiedene Probleme auf. Innerhalb welcher zeitlicher und inhaltlicher Grenze kann dies durch Kollektivnorm erfolgen? Inwieweit kann rückwirkend durch eine Rechtsformenumwandlung (Umstellung auf ein rein beitragsorientiertes System) in erworbene Anwartschaftsrechte eingegriffen werden? Welche absichernden Maßnahmen sind für die kurz vor der Pension stehenden Berechtigten zu treffen? Besteht eine Nachschusspflicht des Arbeitgebers (AG), wenn die Parameter (Überschuss der Pensionskasse oder generelle Lebenserwartung) unrichtig angenommen wurden? Gerade die in den letzten Jahren euphorisch überschätzte Gewinnentwicklung auf den Aktienmärkten lässt diese Probleme akut werden.

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