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Auswirkungen der ZVN 2002 auf das Verfahren in Arbeits- und Sozialrechtssachen - Ein Überblick

AbhandlungenHerbert FinkDRdA 2003, 221 Heft 3 v. 1.6.2003

Die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76 (ZVN 2002) brachte teils tiefgreifende Eingriffe in das Verfahrenssystem der ZPO. Zentrales Anliegen der Reform ist die Verfahrensbeschleunigung und damit die Verbesserung des Rechtsschutzes.1)1)Die Erl zur RV, 962 BlgNR 21. GP (in Hinkunft: ErlRV) 16, führen hiezu aus, "rasche Verfahren, die freilich nicht auf Kosten gebotener Gründlichkeit gehen dürfen, seien maßgebend für ein gutes Funktionieren der Rechtspflege". Der Prozess könne - um mit Klein (Vorlesungen über die Praxis des Civilprocesses [1900] 10) zu sprechen - seine Funktion nur erfüllen, wenn er "Gegenwartshilfe" sei. Vgl auch Art 6 EMRK. Durch eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen wurde der Grundsatz der Verfahrenskonzentration gestärkt und damit die Verfahrensverschleppung erschwert.

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