Die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76 (ZVN 2002) brachte teils tiefgreifende Eingriffe in das Verfahrenssystem der ZPO. Zentrales Anliegen der Reform ist die Verfahrensbeschleunigung und damit die Verbesserung des Rechtsschutzes.1) Durch eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen wurde der Grundsatz der Verfahrenskonzentration gestärkt und damit die Verfahrensverschleppung erschwert.