Das neue BMVG hat für alle jene Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12. 2002 neu begonnen haben, das bisherige Abfertigungsrecht ersetzt. Das neue Gesetz sieht aber auch für bestehende (alte) Arbeitsverhältnisse Möglichkeiten vor, in das neue System zu wechseln. Der Beitrag behandelt Rechtsfragen, die bei solchen Übertritten entstehen können.