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Der Zugang zur Revisionsinstanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland*)*)Überarbeitetes und um FN ergänztes Kurzreferat, das der Verfasser anläßlich des Besuches des Präsidenten und der Richter des für Arbeitsrecht zuständigen Senats des OGH der Republik Österreich in Erfurt am 16.11.2000 gehalten hat.

Aus dem AuslandKlaus BeplerDRdA 2001, 200 Heft 2 v. 1.4.2001

Das Rechtsmittelrecht, insb das Revisionsrecht, ist in vielen Ländern Europas und darüber hinaus in Bewegung, jedenfalls aber ein Thema. Dazu mögen die nicht übermäßig gefüllten Kassen derer beitragen, die Gerichte und Gerichtsorganisationen zu finanzieren haben. Diskussionsfördernd ist aber auch der das Revisionsrecht notwendig prägende Konflikt zwischen der Aufgabe jedes Gerichts, zur Einzelfallgerechtigkeit beizutragen, und der Schwerpunktaufgabe der Revisionsgerichte, für kalkulierbares Recht und umgebungsangemessene Rechtsfortbildung zu sorgen. Ein wichtiger Ausschnitt aus diesem in zahlreichen europäischen Ländern und offenbar auch in Österreich diskutierten Problemfeld ist das Recht des Zugangs zur Revisionsinstanz. Die Rechtslage in der Arbeitsgerichtsbarkeit der BRD wird im folgenden mit ihren Stärken, aber auch einigen Schwächen, und ihren praktischen Auswirkungen vorgestellt, um Material und Anregungen für eine übergreifende Diskussion zu geben.

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