Die Bescheide sind erlassen, die Klagen eingebracht, die erstinstanzlichen Urteile gefällt, Berufungen und Berufungsbeantwortungen werden verfasst, darüber hinaus liegt bereits ein OLG-Urteil (OLG Linz 16.11.2000, 12 Rs 254/00k) vor. Wer sich eine Klärung erhofft hat, wurde enttäuscht.