Der Steuerteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 und das Abgabenänderungsgesetz 2025 enthalten auch für Körperschaften wesentliche Neuerungen insb im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht. Dazu gehört auch ab 2026 die Umsatzsteuerbefreiung der Vermietung von "Luxusimmobilien" ohne die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs. Darüber hinaus gab es vereinzelt Regelungen in anderen Gesetzen, zB die Anhebung der Mindeststeuer auf 15 % in den Fällen des § 10a KStG (Hinzurechnungsbesteuerung und Methodenwechsel).

