Eine unendliche Geschichte findet ihr vorläufiges Ende: Am 18. 11. 2025 wurde die Regierungsvorlage zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, das die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) umsetzen soll, im Ministerrat beschlossen und in den Nationalrat eingebracht. Nach einer Ausschussbegutachtung wurde das Gesetz am 21. 1. 2026 im Nationalrat beschlossen und tritt nun voraussichtlich Anfang Februar in Kraft. Betroffen sind nur Unternehmen der so genannten "ersten Welle", für die zusätzlich einige Erleichterungen des geplanten Omnibus-Rechtsakts bereits vorweggenommen werden. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Betroffenheit der Unternehmen.

