Am 1. 3. 2025 ist eine Änderung der Verordnung über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2021) in Kraft getreten, die einige Änderungen bei der digitalen Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses beim Firmenbuch vorsieht. Parallel dazu hat das Bundesministerium für Justiz eine neue Taxonomie JAb 4.0 veröffentlicht, die ebenfalls für Abschlüsse verwendet werden kann, die ab dem 1. 3. 2025 aufgestellt werden. Dieser Beitrag erläutert die wesentlichen Änderungen.

