Die Übergangsphase zum Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM) neigt sich mit dem Jahr 2025 dem Ende zu. Neben der Transition zur Vollanwendungsphase mit 2026 gibt es weitere relevante Neuerungen. Die wohl Bedeutendste sind die im Zuge des Omnibus Paket I erschienenen Erleichterungen. Diese versprechen neben De-minimis-Grenzen ebenfalls die Reduktion von administrativem Aufwand für all jene, die weiterhin im Anwendungsbereich des CBAM verbleiben. Der vorliegende Beitrag diskutiert neben dem Status quo zur CBAM-Berichterstattung insb die durch die Vereinfachungen avisierten Veränderungen und schließt mit einem Ausblick für die Unternehmenspraxis.

