Unternehmen beziehen ERP-Systeme immer häufiger als Software as a Service (SaaS). Bei der Implementierung verursachte Aufwendungen stellen häufig einen signifikanten Kostenblock dar, folglich sich die Frage stellt, ob eine Aktivierung als immaterieller Vermögensgegenstand im Jahresabschluss (UGB) zulässig ist.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

