Durch die mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - EAG (BGBl I 2021/150) eingeläutete Dezentralisierung des Strommarkts kommt es zu einer unnachahmlichen (erstmaligen) Befassung breiter Bevölkerungsgruppen mit Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energieträger. Gleichzeitig wurden mit dem Energiekrisenbeitrag-Strom und dem Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger befristete Maßnahmen eingeführt, um - angesichts überhöhter Bezugspreise für Verbraucher - (außergewöhnlich) hohe Markterlöse für Stromerzeuger sowie "Zufallsgewinne" im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich abzuschöpfen und damit Entlastungspakete für die Bevölkerung zu finanzieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Entwicklung im Bereich der Energieabgaben, wobei der Schwerpunkt auf die Erzeugung von Energie in Form von elektrischem Strom gelegt wird.

