Am 18. 12. 2024 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen zur Bilanzierung von Verträgen über naturabhängige Stromproduktion gem IFRS 9 und IFRS 7. Diese Änderungen betreffen die Eigenbedarfsausnahme, das Hedge Accounting sowie die dazugehörigen Offenlegungsanforderungen und bringen erhoffte Vereinfachungen hinsichtlich der Bilanzierungsanforderungen von sogenannten Power Purchase Agreements (PPAs) mit sich. Die Bilanzierung von Herkunftsnachweisen (sog Renewable Energy Certificates oder RECs) aus derartigen Verträgen ist nicht geändert worden. Nach den Änderungen ist es nun möglich, die Eigenbedarfsausnahme für derartige Verträge anzuwenden, auch wenn es zu (Teil-)Verkäufen des nicht abgenommenen Stromes kommt, solange das Unternehmen weiterhin als Nettokäufer agiert. Weiters ist es nun bei Erfüllung gewisser Anforderungen möglich, variable Nominalvolumina erwarteter Käufe oder Verkäufe aus Strombezugsverträgen mit naturabhängiger Produktion als Grundgeschäft eines Cashflow-Hedges zu designieren. Dadurch wird die bisherige Restriktion, dass das Grundgeschäft keiner mengenmäßigen Variabilität unterliegen darf, aufgehoben. Mit den bilanziellen Änderungen gehen auch neue Offenlegungsanforderungen einher.

