Während wir auf nationaler Ebene immer noch auf die parlamentarische Behandlung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) warten, wurden auf Unionsebene bereits Fakten geschaffen: Für die "zweite Welle" von (großen) Unternehmen, die für die Geschäftsjahre ab 1. 1. 2025 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen hätten müssen, wird der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung um zwei Jahre nach hinten verschoben. Der Beitrag zeigt, welche Auswirkungen das auf die nationale Umsetzung der CSRD hat und was von den "Omnibus"-Rechtsakten noch zu erwarten ist.

