Im September 2024 hat das Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) die überarbeitete Stellungnahme zur "Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)" veröffentlicht. Als Ausgangspunkt diente das bisher zur Bilanzierung von Genussrechten anwendbare Fachgutachten KFS/RL 13. Mit der vorliegenden Stellungnahme wird gegenüber dem Fachgutachten unter anderem der Anwendungsbereich erweitert sowie insb die Kriterien für eine Klassifikation als bilanzielles Eigenkapital überarbeitet. Die Neuregelung rief in der Fachwelt einiges an Kritik hervor, weshalb die Stellungnahme einem zweimaligen Public Posting unterlag. Umstritten war insb das Fehlen der Voraussetzung der "längerfristigen Kapitalüberlassung" bei der Qualifikation als Eigenkapital.

