Mit reichlicher Verspätung wurde das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), eine Teilumsetzung der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), am 13. 1. 2025 zur allgemeinen Begutachtung versendet. Ein Inkrafttreten ist frühestens im April 2025 zu erwarten. Der Beitrag stellt die wesentlichsten Neuregelungen vor, samt der Übergangsregelungen und dem Sanktionenregime. Die umfangreichen Regelungen über die Nachhaltigkeit betreffen insb große Unternehmen; einige Regelungen gelten jedoch auch für Unternehmen, die an sich von der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht betroffen sind.

