Anlässlich der Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) im Herbst 2024 hat das BMF im Erlass vom 16. 9. 2024 (2024-0.673.958) auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hingewiesen, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können. Der Beitrag konzentriert sich auf die für Unternehmen relevanten Aussagen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

