Am 21. 11. 2024 verabschiedete der Fachsenat für Unternehmensbewertung der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) den Entwurf einer überarbeiteten Fassung des Fachgutachtens zur Unternehmensbewertung (KFS/BW E 1 nF). Im Rahmen eines bis zum 28. 2. 2025 laufenden Public Postings sind sowohl Berufsangehörige als auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, Stellungnahmen und Anregungen zu diesem Entwurf abzugeben. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Änderungen und Neuerungen, die mit der Überarbeitung des Fachgutachtens KFS/BW 1 eingeführt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderungen und Neuerungen auch signifikante Auswirkungen auf die Jahresabschlusserstellung haben werden, insb dort, wo die AFRAC-Stellungnahme 24 (Beteiligungsbewertung UGB) zur Anwendung kommt, welche direkt auf das Fachgutachten KFS/BW 1 verweist.

