Mit der Verabschiedung der EU-Taxonomie-Verordnung wurde ein Meilenstein für die Verwirklichung des EU-Aktionsplans "Sustainable Finance" zur Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten gesetzt. Für Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer nicht-finanziellen Erklärung/eines nicht-finanziellen Berichts verpflichtet sind, ergeben sich neue Angabepflichten, um die Transparenz der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten zu erweitern.

