In der Unternehmenskrise erhöht die rasche Initiative der Geschäftsleitung den Handlungsspielraum. Neben der etablierten außergerichtlichen Sanierungspraxis und der Sanierung im gerichtlichen Insolvenzverfahren wird nunmehr die EU-Restrukturierungsrichtlinie auch in Österreich umgesetzt und ein neues vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren geschaffen. Die Wahl des richtigen Sanierungsansatzes hängt von den Herausforderungen im Einzelfall ab. Es bleibt abzuwarten, wie das neue Verfahren in der Praxis angenommen wird.

