Es ist kein Geheimnis, dass sich die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben des AFRAC 27 inhaltlich eng an IAS 19 orientieren. Nicht zuletzt auch deshalb, weil damit eine "Einheitsbilanz" zwischen IFRS und UGB ermöglicht werden soll. Die vom AFRAC im Dezember 2020 beschlossene Änderung zur Bewertung der Pensionsrückstellung bei ausgelagerten Pensionen geht allerdings wieder eigene (UGB-)Wege - wenn auch nur als gleichwertige Alternative zur IAS-19-Lösung. Dieser Artikel stellt die Änderung vor und gibt Informationen über die Bewegungs- und Entscheidungsgründe.

