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Das neue Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen (Restrukturierungsordnung - "ReO")

der exkursAufsatzErnst Komarek, Georg SteinkellnerDJA 2021/32DJA 2021, 91 - 94 Heft 3 v. 14.9.2021

Die ReO soll neue Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen schaffen. Zur Vermeidung einer Insolvenz werden dem Unternehmer damit "frühzeitig" Sanierungsmöglichkeiten geboten, die eine rechtzeitige und nachhaltige Sanierung ermöglichen sollen. Einerseits bekommen durch die ReO schon bisher bekannte Maßnahmen einer außergerichtlichen Sanierung einen rechtlichen Rahmen. Andererseits ist auch bei einem Restrukturierungsverfahren iSd ReO zumindest gemäß des beschriebenen Verfahrensablaufs mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen. Die Praxistauglichkeit des Restrukturierungsverfahrens wird sich daher erst in den nächsten Monaten bzw Jahren zeigen. Insbesondere das Fehlen bekannter "Vorteile" eines Sanierungsverfahrens iSd Insolvenzordnung kann die Praxistauglichkeit reduzieren.

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