Der Verwaltungsgerichtshof legt bei der Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen strenge Maßstäbe an.
WIEN (aich). Erfährt das Arbeitsinspektorat, dass Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz fehlen – dies geschieht meist in der Folge von Unfällen –, dann drohen dem Geschäftsführer Strafen. Sie werden vom Magistrat oder von der Bezirkshauptmannschaft verhängt, als letzte Instanz fungiert der Verwaltungsgerichtshof.

