RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/236Die Presse - Recht 2009, 7 Heft 38 v. 14.9.2009
Ein Arbeitgeber muss Weitblick beweisen – und mit dem Fernrohr überwachen, ob seine Bauarbeiter die Sicherheitsbestimmungen einhalten. [Illustration: Vinzenz Schüller]